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Modellflug in Frankreich – aktuell geltende Vorschriften

Der folgende Artikel ist eine autorisierte Übersetzung der Veröffentlichung der französischen Modellflugorganisation “Finesse+”
Sie ist für den Allgemeingebrauch gemacht und erhebt nicht den Anspruch auf Gerichtsfestigkeit.
Der Übersetzer

Seit dem 1. Januar sind auf unseren Modellflug zwei Vorschriften anwendbar, eine europäische und die andere französische mit dem umstrittenen „Drohnengesetz“. Je nachdem, ob Sie Mitglied eines Vereins sind oder nicht, der einem nationalen Dachverband angehört oder nicht, kann sich Ihre Ausübung auswirken.

Seit dem 1. Januar 2021 sind die neuen europäischen Regelungen zu den als UAS (Unmaned Aircraft System) bezeichneten, als Rechtsverordnung 2019/947 für die Ausführung und die 2019/945 für die Durchführung für die verwendeten Teile, anwendbar geworden. In unserer Eigenschaft als Modellpiloten sind wir von dieser Rechtsänderung betroffen. Die nationalen Vorschriften bleiben, nach Anpassung an den Artikel 16 anwendbar, was die Verbände und Modellflugvereine betrifft.

Sie werden verstehen, wir haben zum Fliegen im Jahr 2021 zwei Typen von Regulierungen zu beachten, eine nationale und die andere europäische.

Ihr Leben als Pilot wird sich nicht grundlegend ändern, aber sie sollten die Möglichkeiten und die Grenzen von jeder [Vorschrift] kennen.

Weshalb eine europäische Regelung?

wegen der Entwicklung der Drohnen wurde die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) durch die gegenwärtige Europäische Kommission beauftragt, ein europäisches Regelwerk bezüglich der unbemannten Flugsysteme (UAS) zu entwickeln. Eines der Ziele war die Öffnung des europäischen Himmels für die Drohnen, im Hinblick auf eine wirtschaftliche Entwicklung. Die EASA, als Agentur mit der Sicherheit des Luftverkehrs beauftragt, muss zum einen der von der Kommission angestrebten wirtschaftlichen Entwicklung, als auch den Erfordernissen der Flugsicherheit entsprechen, die die Grundlage ihrer Aufgabe ist. Die Regelungstexte, die dabei herauskamen, sind zwangsläufig Kompromisse. In Zusammenarbeit mit anderen europäischen Organisationen hat Finesse+ stark dazu beigetragen, die Interessen der europäischen Modellpiloten zu vertreten, die ohne diesen Einsatz herausgefegt worden wären. Die EASA zeigte sich wenig empfindlich für die besonderen Belange der Modellpiloten. Nachdem Finesse+ in jeder Entwicklungsphase der Verordnungsentwürfe eingegriffen hat, haben die Partnerorganisationen, hauptsächlich der SMV und der DMFV, die Schlusstexte auf einen hinnehmbaren Vergleich geprüft.

Weshalb die Änderungen im nationalen Bereich?

Der Modellflug wurde in Frankreich bis 2020 durch die Erlasse von 2015 geregelt. Die Einführung des europäischen Regelwerks führt zu einer Weiterentwicklung der in Frankreich anwendbaren Vorschriften. Neue Erlasse wurden im letzten Quartal 2020 veröffentlicht. Einmal, um schon bestehende [Regeln] zu ersetzen und zu ergänzen, insbesondere diese, die unsere Tätigkeiten betreffen:

  • Erlasse bezogen auf die Modellflugverbände
  • Erlasse bezogen auf die europäische Regelung der „open cathegory“
  • Erlass Luftraum
  • Erlass Schulung

Welches sind die für den Modellflug wesentlichen Änderungen?

Insbesondere haben wir Kenntnis davon genommen:

  • Die Eintragung des Fernsteurers in Ausübung der UAS (nicht zu verwechseln mit der verpflichtenden Registrierung der Modelle in Frankreich, die aber von Europa nicht für erforderlich gehalten werden). Für Frankreich steht die DGAC [Direction générale de l’aviation civile] gegenwärtig mit der EASA, wegen der Registrierung der Mitglieder der Vereine und des Dachverbands, im Gespräch. Es wird eine Lösung gefunden werden, die über das Portal Alpha Tango dann einsehbar wird. In der Zwischenzeit besteht die DGAC vorerst bei den Vereinsmitgliedern nicht darauf, sich vorerst als UAS-Betreiber anzumelden, aber die nicht organisierten Modellflieger, unabhängig welcher Art, müssen dies tun.
  • Die Höhenbegrenzung auf 120m (400 ft.) über dem überflogenen Boden: diese Einteilung betrifft alleine die Flüge, die außerhalb der eingetragenen Gelände (veröffentlicht unter den AIP [Aeronautical Information Publication, https://umap.openstreetmap.fr/fr/map/ffamcarteaip_488795#8/45.521/6.676 ] Abschnitt ENR-5.5) durchgeführt werden. Die zuvor Genannten behalten ihre gegenwärtigen Höhenbeschränkungen. Ungeachtet dessen wurde die Höhe für Mitglieder von Modellflugvereinen, die nach “nationalen” Regeln fliegen, unter zwei Bedingungen auf 150 m angehoben: Höhen-Telemetrie und Gegenwart eines Beobachters.

Ab dem 1. Januar 2021 können unsere Flugmodelle unter zwei Bedingungen betrieben werden:

Die Vorschriften, bezeichnet als „nationale“ oder europäische in der „Offenen Kategorie“ (oder „open“).

Ein Flug kann nur unter einer der beiden Vorschriften betrieben werden. Es ist nicht möglich, die Regeln zwischen den beiden Regimen zu vermischen.

Auf der anderen Seite sollten wir uns daran erinnern, dass das Drohnen”-Gesetz, unabhängig vom verwendeten Regelsystem, nun das Mitführen einer elektronischen Signaleinrichtung [Transponder u.ä.] für jedes UAS mit einem Gewicht von 800 g oder mehr vorschreibt, es sei denndass besondere Ausnahmen vorliegen. Dies ist eine weitere große Veränderung, die sich auf die Flugmodelle in Frankreich auswirkt (kein anderes europäisches Land fordert ein solches Gerät) und ist besonders nachteilig für Flüge von Segelflugzeugen am Hang und in der Ebene, außerhalb der der DGAC gemeldeten Plätze.

Die nationalen Vorschriften oder das Interesse des Artikels 16:

Beginnen wir mit dem Einfachsten: die „national“ bezeichneten Vorschriften. Die europäische Regelung erlaubt in ihrem Artikel 16 den Mitgliedsverbänden und Modellflugvereinen ein

Fliegen nach den in einem Mitgliedstaat geltenden nationalen Vorschriften. Dies ist ein Vorteil, der es ermöglicht, bestimmte Einschränkungen der „Offenen Kategorie“ zu vermeiden, die den Modellflug benachteiligen würden.

Um jedoch in den Genuss der nationalen Vorschriften zu kommen, muss man Mitglied eines Verbands oder Vereins sein, der eine besondere Genehmigung der DGAC erhalten hat.

Unabhängige Modellflieger oder Mitglieder von Clubs, die keine Genehmigung der DGAC erhalten haben, müssen im Rahmen der allgemeinen Offenen Kategorie fliegen.

Die DGAC plant derzeit, den Verbänden für Modellflug und Multisport eine generellen Zulassung zu erteilen, die für alle ihre angeschlossenen Vereine gilt. Für die übrigen müssen die Kriterien für die Erteilung der Genehmigung von der DGAC im Laufe des Jahres 2021 festgelegt werden.

Die nachfolgende Tabelle fasst die hauptsächlichen Merkmale der nationalen Vorschriften im Vergleich zu der „Offenen Kategorie“ zusammen.

Für die berechtigten Modellpiloten besteht der Hauptunterschied zur derzeitigen Situation in den Flügen außerhalb der von der DGAC zugelassenen Plätze, die in den AIP veröffentlicht sind.

Die nationalen Vorschriften werden im Detail im „Leitfaden DSAC „Modellflugverbände“ erläutert.

Die europäischen Vorschriften

Im Auftrag der Europäischen Kommission hat die Europäische Agentur für Flugsicherheit (AESA oder EASA auf Englisch) Vorschriften für alle UAS erarbeitet. Diese Regeln haben in allen Mitgliedsländern der EU Gesetzes Character. Das sind keine Richtlinien, über die jeder Staat entscheiden oder sie nicht anwenden kann.

Flüge mit Modellen mit einer Masse von weniger als 25 kg fallen in die „Open“-Kategorie, in der die Zulassungsvorschriften am einfachsten sind. Die Modelle mit einem Gewicht von 25 kg und mehr fallen in die wesentlich komplexere und anspruchsvollere „spezifische“ Kategorie. Die betroffenen Modellpiloten über 25 kg haben alle Gründe, sich an die nationalen Vorschriften zu halten, da diese am besten mit unseren Bedürfnissen übereinstimmen.

Klassen und Kategorien

In der „offenen“ Kategorie wurden in den europäischen Ausführungsvorschriften (Durchführungsverordnung 2019/947) drei Unterkategorien A1, A2 und A3 festgelegt, die nach dem Risiko, das sie bei Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen oder Personen am Boden darstellen, eingestuft wurden.

Parallel zu den Ausführungsvorschriften legt eine weitere europäische Verordnung (Delegierte Verordnung 2019/945) die UAS-Klassen fest, die in jeder der Unterkategorien A1, A2, A3 verwendet werden dürfen.

Diese Klassen betreffen industriell hergestellte UAS, die alle bald gemäß den Anforderungen der delegierten Verordnung mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden müssen. Privat gebaute UAS werden als “out of class” betrachtet, ebenso wie andere bestehende UAS, die nicht mit CE gekennzeichnet sind (bislang ist auf dem Markt noch kein CE-gekennzeichnetes UAS verfügbar).

Die Klassen C0, C1, C2 & C3 sind im wesentlichen Drohnen vorbehalten, die mit einem vollständigen Fernsteuerungssystem ausgeliefert werden. Die Klasse C4 ist den Fertigflugmodellen, inklusive Fernsteuerungsanlagen („Full RTF“), vorbehalten. Zu den Unterscheidungsmerkmalen zu den vorherigen Klassen, gehört das Fehlen einer automatischen Steuerung und eingebauter elektronischen Identifikation. Die Flugmodelle, die Bausatz, Fast-Fertigmodelle oder Fertigmodelle sind, werden wie ein selbst gebautes UAS eingestuft, also „out of class“.

Die folgende Tabelle fasst die Hauptmerkmale der Kategorie “Offen” und die zum Flug zugelassenen Klassen der UAS, im Zusammenhang mit den drei Unterkategorien A1 A2 A3, zusammen.

Mit Ausnahme der leichtesten Modelle (M < 250 g), die möglicherweise wie kleine Drohnen in der Unterkategorie A1 fliegen könnten, müssen die Flugmodelle in der Unterkategorie A3 fliegen.

Die Unterkategorie A3 verlangt, dass weit entfernt von Menschen geflogen wird, was bei unseren Flügen eigentlich üblich ist.

Sind Personen betroffen oder nicht… ?

Es ist wichtig klarzustellen, dass der Begriff „Personen“ eigentlich „von der Ausübung [des Modellflugs] nicht betroffene Personen“ meint, z. B. Spaziergänger. Eure Modellflugkameraden, ebenso wie möglicherweise am Platz anwesende Freunde und Familienmitglieder, werden als von der Ausübung Betroffene gewertet, vorausgesetzt, sie wurden über die Gefahren informiert und es wurden ihnen Verhaltensregeln genannt, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Wenn außerdem eine nicht betroffene Person den Flugbereich betritt, in der Regel ein Spaziergänger, müssen Sie Ihr Modell so steuern, dass Sie seine Sicherheit gewährleisten können und, falls erforderlich, sogar landen.

Dies sind in der Tat die Regeln, die von den verantwortlichen Modellpiloten immer angewandt werden, wenn sie an öffentlich zugänglichen Orten fliegen.

Man muss gleichfalls einen Abstand von 150m zwischen Modell und Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einhalten, um der Kategorie A3 zu entsprechen.

Höhen und Hangflug…

In der „Offenen Kategorie“ kann die Höhe niemals mehr 120m betragen, selbst an einem bestimmten Platz, der eine Höhe über 120m zulässtDiese steht nur Modellpiloten, die einem Verband angehören, offendie nach den nationalen Regeln fliegenWenn natürlich die zugelassene Höhe nur auf 120m begrenzt ist, gilt das für alle.

Diese Höhenbegrenzung wird nur vom Startpunkt aus gemessen, wenn es in der Ebene liegt. Wenn das überflogene Gelände viel tiefer als der Startpunkt liegt (Pilotenstandort), muss das Modell auch tiefer fliegen, um eine maximale Höhe über Grund von 120 m einzuhalten. Das stellt ein Hauptproblem des Hangflugs, an Dünen, an Steilküsten dar, wo man oft über ein Gelände fliegt, das deutlich unter dem Startpunkt liegt (das Loch). Dank der Einwände, die von Finesse+, des SMV und des DMFV gegenüber der Europäischen Kommission und EASA erhoben wurden, wurde eine Ausnahme erreicht, die es den Seglerpiloten oder Seglern mit Motor mit einem Gewicht von weniger als 10 kg erlaubt, bis zu 120 m über den Standort des Piloten hinaus zu fliegen, auch über ein tiefer gelegenes Gelände.

Was die nicht organisierten Modellpiloten angeht, so müssen sie bereits jetzt schon in der „Offenen“-Kategorie fliegen.

Was ist zu tun, um in die „Offene“-Kategorie („Open“) einzusteigen?

  • Man muss wie ein UAS-Betreiber eingetragen sein.

Das ist jetzt über das Portal Alpha Tango der DGAC möglich.

  • Man muss über einen Kenntnisnachweis verfügen

Der bereits auf Fox Alpha Tango erworbene Kenntnisnachweis wird für die Inhaber weiter gelten, bis eine neue, den europäischen Vorschriften entsprechende Ausbildung, an deren Stelle tritt. Der Fragekatalog wird viel länger sein (40 Fragen), aber vielleicht weniger schwieriger, da der Nachweis mit 75% richtiger Antworten als erbracht gilt.

Die Anforderungen der offenen Kategorie, wie sie von der DGAC für Frankreich festgelegt wurden, sind im DSAC-Leitfaden „Offene Kategorie“ enthalten.

Insbesondere dort präzisiert, dass jedes Luftfahrzeug, das in die Kategorie „Open“ betrieben wird, zwei Kennungen tragen muss:

  • Die europäische UAS-Betreibernummer
  • Die Alpha Tango Identifikationsnummer: UAS-FR-(Nummer)

Und das Drohnengesetz bei allem dem?

Die EU-Verordnung schreibt keine elektronischen Signalelemente vor, es sei denn, es wird in bestimmten Zonen für die Flugverkehrsüberwachung als notwendig erachtet. Außerdem unterscheidet sich das in UAS den Klassen C1, C2 und C3 integrierte elektronische Signalisierungssystem erheblich vom französischen System (**). Wenn die europäischen Rechtsvorschriften aus Sicherheitsgründen (öffentliche Sicherheit, Antiterrorismus…) den Mitgliedsländern erlauben, von einzelnen Vorschriften abzuweichen, wird das elektronische Signalsystem nach französischem Muster eine Ausnahme werden, die schließlich sowohl räumlich als auch zeitlich begrenzt werden sollte.

 (*) Leitfaden „Modellflugverbände“ des DSAC: Personen dürfen nicht überflogen werden und ein horizontaler Sicherheitsmindestabstand muss gewährleistet sein, wobei die Möglichkeit einer Panne zu berücksichtigen ist.   

(**) Beispielsweise wird im europäischen System die Identifikationsnummer dem Betreiber (Piloten) erteilt und nicht dem Luftfahrzeug, wie im französischen System

Der Autor bedankt sich herzlich bei PH. Rollet für die Überblicktabellen und M. Desbats für das Korrekturlesen

Weitere Quellen und Details (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) z. B. hier:

Comment pratiquer notre loisir en 2021 ?

https://www.rc-network.de/forums/hangflug.66/

IG-Hangflug

Übersetzung und Veröffentlichung mit freundlicher Zustimmung durch Didier Frutieaux für „Finesse+“

Anmerkungen in [  ] durch den Übersetzer.